Friday, January 26, 2018

Giuristi tedeschi online: 1. August Wilhelm Heffter (1796-1880): Das europäisches Völkerrecht der Gegenwart auf den bisherigen Grundlagen (8ª ed. 1888, 1ª ed. 1844)

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8ª ed. ted., 1888.
Das
Europäische Völkerrecht
der Gegenwart
auf den bisherigen Grundlagen
von
Dr. August Wilhelm Heffter,

Achte Ausgabe
(babele1)

bearbeitet von Dr. F. Heinr. Hesscken Berlin, Verlag von H. W. Müller, 1888. Fonte: Internet Archive.

Vorwort zur Siebenten Ausgabe.

7ª ed. ted., 1882.
Ich bin auf den Antrag des Herrn Verlgegers, eine neue Ausgabe des Hesster’schen Völkerrechtes zu übernehmen, gern eingegangen, weil ich es bedauern würde, wenn bis Werk deshalb in Zukunft weniger gebraucht werden sollte, weil es nach dem Tode seines Versasser allmählich veraltete.

Der große Erfolg des Buches erklärt sich aus seinem Verdienst, in knapper Form und mit juristischer Pruacision ein Bild des wirklich geltenden Völkerrecht zu geben. Heffter verkennt nicht dessen Unvollkommenheiten und Lücken, aber er hutet sich dieselben in der Art auszufüllen, wie Blunschli dies in seinem Rechtsbuch gethan, in welchem das anerkannt gültige Recht vermischt mit dem erscheint, was nach Ansicht des Verfassers Recht sein sollte. Unstreitig hat die Wissenschaft das Recht und die Pflicht die Mängel des geltenden Recht zu beleuchten und auf die Vervollkommnung des Bestehenden hinzuarbeiten, aber dies berechtigt sie nicht nicht dem Augenblick vorzugreifen, wo eine Rechtsanschauung wirklich zum allgemein geltenden Rechtssatz durch den consensus gentium geworden ist. Auf diese Weise geräth man stets in Gefahr das Wünschenswerthe und oft das nur subjectiv Gewünschte mit dem Wirklichen und Möglichen zu verwechseln und giebt dadurch der skeptischen Kritik der Leugner des Völkerrechtes Raum, welche derartige persönliche und oft unausführbare Forderungen zum  Anlaß ihrer Behauptung nehmen, daß es wohl ein internationales Herkommen, aber kein internationales Recht gäbe. Ein solches läßt sich nur mit Erfolg behaupten, wenn man sich  streng an das hält, was wirklich allgemein als gültiges Recht anerkannt ist und hiervon die wünschenswerthen Reformen genau trennt, dies aber ist eben die gesunde Grundlage, auf der daß Heffter’sche Völkerrecht beruht und die es zu einem zuverlässigen Führer macht. Da meine Aufgabe nur war eine neue Ausgabe desselben zu liefern, so habe ich mich nicht berechtigt gehalten, und den Text des Werkes zu ändern. wie dies z.B. von Abdy bei der neuen Ausgabe von Kent’s Commentaries und von Sir Sherton Baker bei der von Halleck’s International Law geschehen ist. Selbst wen man die eigenen Einfügungen durch Klammern bezeichnet, ist nicht immer klar zu erkennen, was dem ursprünglichen Verfasser und was dem Bearbeiter gehört, da der Zusammenhang oft Aenderungen des textes erfordet. Man sieht dies auch bei der Bearbeitung der Rau’schen Lehrbücher von Wagner, wo man bei den oft combinirten Initialen R. und W. im Zweifel darüber bleiben muß, wessen Werk man vor sich hat.

7ª ed. 1881.
Ich habe also den Text prinzipiell unverändert gelassen und mich darauf beschränkt die litterarischen Nachweise und Daten bis auf die Gegenwart fortzufuuhren. Die mir nothwendig erscheinenden Ergänzungen dagegen, meine eigenen Ansichten und meine Abweichungen von Heffter habe ich in selbstuandigen, durch ein G. bezeichnet Ausführingen gegeben. Um für die Erweiterung des Werkes Raum zu gewinnen, sind die bisherigen Anlagen, welche einige größere völkerrechtliche Aktenstücke umfaßten, fortgeblieben sind, ebenso der Abschnitt “Die diplomatische Kunst”, die nicht eigentlich zum Völkerrecht.

Straßburg, November 1880.
Hesscken.

 
 Vorwort zur achten Auflage 

6ª ed. 1873.
Dem bei der siebenten Auflage befolgten Grundsatz, genau den Heffter’schen Text von meinen Zusätzen und Anmerkungen zu trennen, bin ich auch bei dieser achten Auflage treu geblieben. Nur wurde es im Fortgang der Zeit notwendig, einzelne nachgerade veraltete oder nicht mehr zutreffende Paragraphen des verfassers zu streichen oder umzuarbeiten, auch diese sind wie meine Noten durch ein G. bezeichnet. Ebenso erschien es mir angezeicht, mit veralteten Zitaten aus Werken, welche Niemand mehr liest, aufzuräumen und damit Platz zu gewinnen für die Ausführungen, welche Ereignisse und wissenschaftliche Werke der neuesten Zeit fordern, ohne doch das Buch zu sehr anschwellen zu lassen. Endlich ist das Register umgearbeitet und erweitert.

Hamburg, 1. Januar 1888.
Hesscken.

Uebersicht des Inhalts.

5ª ed. 1867.
Einleitung.
I. Völkerrecht überhaupt.
§ 2. Grundlage und Sanction des Völkerrechtes.
§ 3. Natur der Völkerrgesetze.
§ 4. Inhalt des Völkerrectes und Verhältnis zur Politik.
§ 5. Natürliche Garantie des Völkerrectes: das Gleichgewicht der Staaten.

II. Das Europäischer Völkerrecht.
§ 6. Geschichtliche Genesis.
§ 7. Gültigekeits-Gebiet des Europäischen Völkerrechtes.
§ 8. Aeussere Erkentnißquellen des Völkerrechtes im Allgemeinen.
§ 9. Im Besonderen: Staatliche Verhandlungen und Verträge.
§ 10. Die Theorie und Literatur des Völkerrechtes.

III. Die Specialrechte der Nationen unter einander.
§ 11. Natur derselben.
§ 12. Besondere Entstehungens der Einzelrechte der Staaten.
§ 13. Besitzstand, als subsidiarischer Regulator der Staatenverhaltnisse.

Erstes Buch.
Das Völkerrecht oder die Grundrechte der Nationen in Freidenzeiten.

4ª ed. 1861.
I. Ueberhaupt. § 14.
II. Im Besonderen.
Erste Abteilung. Die Staaten und ihre Rechte.
§§ 15 - 25. Natur, Bedeutung und Verschidenheit der Staaten.
§ 26. Allgemeine Rechte und Grundverhältnisse der Staaten als solcher unter  einander.
§ 27. Princip der Rechtsgliechheit.
§ 28. Eigenthümliche Rangverhältnisse der Europäischen Staaten.
Die Allgemeinen Staatenrechte im Einzelnen.
I. Recht eines ungestörten eigenen Daseins:
§ 29. a. Territorialrecht.
§ 30. b. Recht der Selbsterhaltung.
§ 31. c. Das Recht eines freien staatlichen Haltens. Droit de souveranité.
II. Recht auf Achtung. § 32.
III. Recht auf gegenseitigen Verkehr.
§ 33. Modalitäten der allgemenen Rechte der Einzelstaaten im gegenseitigen Verhältnis unter einander:
I. § 34. Verhältnisse der Staatsgewalten zu auswärtigen Souveränetätsacten und Rechtsverhältnissen in Kollisionsfällen.
§ 35. Inbesondere bei der Rechtspflege.
§ 36. a. Strafrechtspflege.
§§. 37-39. b. Bürgerliches Recht.
3ª ed. 1855.
II. §§ 40-41. Verhältnis der Staatsgewalten zu auswärtigen geistlichen Mächten, insbesonde zum Römische Stuhle.
III. § 42. Recht der Exterritorialität.
IV. § 43. Staatsdienstbarkeiten.
V. §§ 44-46.  Einmischung- (Interventions-) Recht.
§ 47. Spezialrechte einzelner Staaten unter einander.

Zweite Abteilung. § 48. Die Souveräne, ihre persönliche und Familien-Verhältinisse.
§ 49. Erwerb der Souveränität in Allgemeinen.
§ 50. Erwerbungsarten.
§ 51. Initiirung der Souveränität.
§ 52. Zweifache Personlichkeit des Souveräns.
§§ 53-54. Völkerrechtliche Stellung der Souveräne.
§ 55. Völkerrechtliches Verhältnis der Familie des Souverans.
§ 56. Privatrechtliches Verhältnis der souveränen Familien.
§ 57. Verlust der persönlichen Souveränetät.

2ª ed. 1848.
Dritte Abteilung. Die internationalen Rechtsverhältnisse der Privat-personen.
I. § 58-58a. Der Mensch und seine Rechte im Allgemeinen.
II. § 59. Die Staatsangehörigen.
§ 60. Politische Natur des Unterthan-Verhältnisses in Bezug auf völkerrechtliche Beziehungen.
III. § 61. Rechtsverhaltnisse der Ausländer überhaupt.
§ 62. Rechtsverhältnisse der Fremden in eimem auswärtigen Staatsgebiet.
§§ 63-63a. Asylrecht und Recht der Auslieferungen.

Zweiter Abschnitt.
Recht der Sachen.


§ 64. Arten derselben.
§ 65. Das Staatsgebiet.
§ 66. Grenzen des Staatsgebiets.
§ 67. Bedeutung des Staatsgebietes.
§ 68. Staatspertinenzien und Colonien.
§ 69. Erwerbsarten des Staatseigentumes.
§ 70. Insbesondere: Occupation.
§ 71. Verfügungen über das Staatseigentum.
§ 72. Verlust des Staatseigentum.
§ 73. Eigenthumsunfähige Sachen; insbesondere das Meer.
§ 74. Das Meeres-Eigentum überhaupt.
§ 75. Küstengewässer.
§ 76. Geschlossene Meeresgewässer.
§ 77. Nationale Flußgebiete.
§§ 78-80. Die Schiffe und Rechte des Schifffahrt.


Dritter Abschnitt.
Das Recht der Verbindlichkeiten.

1ª ed. 1844.
Erste Abtheilung. Die internationale Verträge.
§ 81. Völkerrechtliche Verbindlichkeit der Verträge überhaupt.
§ 82. Bereich des internationalen Vertragsrechtes.
Wesentliche Bedingungen internationaler Verträge.
I. § 83. Wine zulassige causa.
II. § 84. Dispositionsfähigkeit der Contrahenten.
III. § 85. Willensfreiheit.
§ 86. Entstehung der Verträge.
§ 87. Substantielle Form.
§ 88. Mitwirkung Dritter bei der Vertragsschlisserung.
§§ 89-91. Aeußere Einrichtung, Modalituaten und Arten der Verträge.
§ 92. Gesellschaftsverträge, im Besonderm Allianzen.
§ 93. Vereinsverträge und Conföderationen.
§ 94. Allgemeine Wirkungen der Verträge.
§ 95. Auslegung und analoge Anwendbarkeit der Verträge.
§ 96. Verstärkung der Vertragsverbindlichkeiten.
§ 97. Garantieverträge.
§ 98. Anfechtung der Verträge und Beseitigung der Einreden.
§ 99. Erlöschung der Vetragsverbindlicheiten.

Zeite Abtheilung. Verbindlichkeiten ohne Vertrag.
A. § 100. Aus erlaubten Thatsachen.
B. §§ 101-108. Aus unerlaubten Handlungen.
§ 104. Allgemein ahndungswürdige Verletzungen des Völkerrechtes.

Zeites Buch.
Das Völkerrecht im Zustande des Unfriedens oder Actionrechte der Staaten.

Erstes Abschnitt.
Von den völkerrechtlichen Streitigkeiten und deren Erledigung überhaupt.

Trad. fr. 1883.
§ 105. Veranlassungen derselben.
§ 106. Mittel zur Beseitigung überhaupt.
§ 107. Gütliche Versuche.
§ 108. Besondere Vereinigungsmittel bei zweifelhaften Bunkten.
§ 109. Kompromiß.
§ 110. Retorsion unbilliger Rechtsgrundsätze und Maßregeln.
§ 111. Anvendung von Gewaltsmitteln; im Besonderen von Repressalien.
§ 112. Embargo und Blockade.

Zweiter Abschnitt.
Der Krieg und sein Recht.

§ 113. Rechtsbegriff des Krieges.
§ 114. Kriegsführende Theile. Ius belli i, subjectiven Sinne.
§§ 115-117. Verbündete Mächte.
Trad. fr. 1873.
§ 118. Das Kriegsfeld.
§ 119. Kriegsrecht im objectiven Sinne. Kriegsmanier. Kriegsraison.
§ 120. Anfang des Krieges.
§ 121. Maßregeln vor oder bei Anfang des Krieges.
§ 122. Unmittelbare rechtliche Wirkungen der Kriegseröffnung.
§ 123. Einfluß des Krieges auf den Handelsverkehr feindlicher Personen.
§ 124. Persönlicher Kriegsstand und dessen Aktiv- und Passiv-Objekte im Allgemeinen.
§ 124a. Freibeuter. Freischützen. Freicorps und Corsaren.
§ 125. Erlaubte Mittel der Kriegsführung.
§ 126. Behandlung feindlicher Personen.
§§ 127-129. Kriegsgefangenschaft.
§§ 130-131. Recht auf einzelne feindliche Sachen überhaupt.
§ 132. Wirkliche staatenpraxis.
§ 133. Recht auf undewegliche Sachen im eigenen Lande des Feindes.
§ 134. Unkörperliche sachen in Feindesland.
§§ 135-136. Beuterecht an beweglichen körperlichen Sachen.
§§ 137-139. Appropriation im Seekriege,
§ 140. Rechte der Kriegsführenden auf feindliche Sachen in eigenen Territorium.
§§ 141-143. Verträge während und auf den Fall des Krieges.

Dritter Abschnitt.
Die Neutralen und ihre Rechte.

Trad. fr. 1857.
I. § 144. Ueberhaupt.
§ 145. Grund und Ende der Neutralität.
§ 146. Bedingungen und Pflichten der Neutralität.
II. § 147. Im Einzelnen.
§ 148. Ausdehnung auf die Unterthanen.
§§ 149-150. Rechte der Neutralen.
§ 151. Rechte der Neutralen in Ansehung des Handelns.
§ 152. Entwicklung der Praxis.
§ 153. Darlegung der einzelnen Fragen.
§§ 154-156. Blockaderecht.
§ 157. Uebermäßige Ausdehnung des Blockaderechtes.
§ 158. Unerlaubte Zufuhr von Kriegsbedürfnissen, inbesondere sog. Kriegs-Kontrebande.
§ 159. Juristische Idee der Kriegs.Contrebande.
§ 160. Gegestände der Kriegs-Contrebande.
§ 161. Thatbestand und Folgen der Contrebande.
§ 161a. Analoge Fälle der Kriegs-Contrebande.
§§ 162-164. Beschränkungen des neutralen Frachtverkehres.
§§ 165-166. Zweifelhafte und erlaubte Fälle eines neutralen Handelsverkehres.
§§ 167-169. Heimsuchungs- und Untersuchungsrecht. Ius visitationis. Droit de visite. Right of visit and search.
§ 170. Schutzmittel gegen die Untersuchung durch Convohirung.
§ 171. Recht der Beschlagnahme und Wegführung.
§§ 172-173. Brisengerichtsbarkeit gegen Neutrale.
§ 174. Außenordentliche Maßregeln der Kriegsführenden zum Rachtheile der Neutralen und deren Rechte hiergegen.
§ 175. Rückblick aif die Rechte der Neutralen.

Vierter Abschnitt.
Die Beendigung des Krieges; die Usurpation und das Postliminium.

Carlos Calvo, I-II.
I. § 176. Ende des Krieges.
§ 177. a. Allseitige Aufhebund der Feindlichkeit.
§ 178. b. Völlige Unterwerfung des feindlichen Staates.
§§ 179-181. c. Friedensschlüsse.
§ 182. Besondere Friedensclauseln.
§ 183. Ansatzpunkt der Wirsamkeit.
§ 184. Vollziehung und Aufhebung der Friedensschlüsse.
§ 184a. Wirkung der Friedensschlüsse in Ansehung Dritter.
II. §§ 185-186. Die Zwischenherrschaft und Usurpation.
III. § 187. Das Postliminium.
§ 188. Postliminium der Völker und Staatsgewalten.
§ 189. Postliminium der Privatpersonen und Privatverhältnisse.
§ 190. Postliminium bei einzelnen Rechtsverhältnissen.
§§ 191-192. Recht der Wiedernahme bei Schiffen.

Drittes Buch.
Die Formen des völkerrechtlichen Verkehres 
oder die Staatenpraxis in auswärtigen Augelegenheiten sowohl im Kriege wie im Frieden.

Pradier-Fodéré.
§ 193. Einleitung.

Erster Abschnitt.
Allgemeine Ceremonialrechte im persönlichen Verkehre der Nationen
 und ihrer Souveräne.

§ 194. Ueberhaupt.
§ 195. Recht auf einen bestimmten Ehrenplatz.
§ 196. Coutoisie.
§ 197. See-Ceremonial.

Zeiter Abschnitt.
Der diplomatische Verkehr der Staaten.

§ 198. Einleitung.
Commentaries, Kent I.
Erste Abtheilung. Die Organe des diplomatischen Verkehres.
§ 199. Geschichte und natürliches Princip.
§ 200. Actives und passives Recht zu diplomatischen Missionen.
§ 201. Kategoriem der diplomatischen Organe.
§ 202. Rechtsverhältnisse der diplomatischen Personen überhaupt.
§ 203. Die Rechte fremder Abgeordneten im Allgemeinen.
§ 204. Unverletzbarkeit.
§ 205. ...mtion von fremder Staatsgewalt.
§ 206. Rechte desselben gegen sie.
§ 207. Verhältniß zu dritten Staaten.
I. § 208. Arten und Rechtsverhältnisse der charakterisierten Gesandten.
§ 209. Modalitäten der Ernennungen.
§ 210. Beglaubigung und Sicherstellung des gesandtschaftlichen Charakters.
§§ 211-200. Sonstige gesandschaftliche Rechte.
§ 221. Familie und Gefolge der Gesandten.
II. § 222. Agenten und Kommissarien.
§ 223. Beendigung und Suspension der diplomatischen Functionen.
§§ 224-226. Wirkungen der Suspension oder Beendigung diplomatischer Sendungen. 
Elements, Wheaton.
Zweite Abtheilung. Die diplomatische Kunft. (§§ 227-233)
Dritte Abtheilung. Die Form der Staatenverhandlungen. § 234.
§ 235. Sprache der Verhandlungen überhaupt.
§ 236. Diplomatischer Stil.
§ 237. Korrespondenz der Souveräne selbst.
§ 238. Specielle Arten diplomatischer Schriften.
§ 239. Diplomatische Verhandlungsweise.
§ 240. Congresse.

Dritter Abschnitt.
Besondere Anstalten für den Rechts- und socialen Verhkehr
der Staaten und Völker.

§§ 241-242. Die Consuln.
§§ 243-245. Rechtsverhältnisse der Konsuln.
§ 246. Cartels wegen der Sicherheits- und Justizpflege.
§ 247. Internationale Post-, Eisenbahn- und Telegraphen-Verbindungen, dergl. Vereibarungen für die Gesundheitspflege.
Digest, Wharton, I.
§ 248. Internationale Fürsorge für Gewerbe.
§ 249. Instalten für Handels-, Schifftfahrts. und sostigen Verkehr.

Vierter Abschnitt.
Gebrauch von Kundschften. L’Espionage.

§ 250. Ueberhaut.
§ 251. Militarische Rundschafter.
§ 252. politische Rundsschfter.

Alfabetischer Register.









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